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Entgelte für die Kontoführung bei Darlehen sind unzulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. Juni 2011 (AZ: XI ZR 388/10).
Betroffen sind Millionen von Kunden, die mit der Bank oder Sparkasse einen Darlehensvertrag über einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben und die neben Zinsen noch ein zusätzliches monatliches Entgelt für die Kontoführung zahlen mussten.
Wenn Ihnen zusätzliche Kontoführungsentgelte in Rechnung gestellt wurden, können Sie diese von Ihrem Kreditinstitut zurückfordern – und dies mindestens für die letzten drei Jahre.
Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei, zu Unrecht berechnete Kontoführungsgebühren bei Ihrem Darlehen zurück zu bekommen.
- Sie können den Musterbrief als RTF-Datei herunterladen, sodann mit Ihren persönlichen Daten füllen und verschicken oder Sie kopieren den Text in Ihre Briefvorlage.
(RTF-Datei)
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