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Immer wieder staunen Verbraucher über in ihren Mobilfunkrechnungen auftauchende Posten für Leistungen Dritter, die sie wissentlich weder bestellt noch genutzt haben. Dabei handelt es sich etwa um Abonnements von Info- und Unterhaltungsdiensten oder kostenpflichtige Serviceleistungen, Hotlines und Ansagedienste.
Für Beschwerden gegen erfolgte Abrechnungen ist der Mobilfunkanbieter solange Ansprechpartner wie er eine entsprechende Zahlung verlangt. Die Beschwerde sollte schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein vorgebracht werden. Hierbei hilft Ihnen unser Musterbrief.
Welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie vorgehen können, beschreiben wir in diesem Artikel.
- Sie können den Musterbrief als RTF-Datei herunterladen, sodann mit Ihren persönlichen Daten füllen und verschicken oder Sie kopieren den Text in Ihre Briefvorlage.
(RTF-Datei)
Bitte beachten Sie unsere Bestellhinweise und Hinweise zum Datenschutz.